Page 24 - Gesetzessammlung Wirtschaft 27. Auflage Leseprobe
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􏰀􏰁􏰂􏰃   auszugsweise
   zur Investitionszulage ergangene BFH-Urteil vom 2.9.1988 (BStBl. II S. 1009) ist ertragsteu- errechtlich nicht anzuwenden. 5Ein Wirtschaftsgut ist zum Zeitpunkt seiner 􏰄􏰅􏰆􏰂􏰇􏰈􏰉􏰂􏰅􏰊􏰊􏰋􏰌􏰈 hergestellt.
􏰍􏰎􏰍 􏰇􏰐 􏰑􏰒􏰓􏰆 􏰔􏰅􏰆 􏰍􏰌􏰉􏰕􏰓􏰒􏰎􏰎􏰋􏰌􏰈􏰖 􏰗􏰅􏰆􏰉􏰂􏰅􏰊􏰊􏰋􏰌􏰈 􏰘􏰔􏰅􏰆 􏰀􏰇􏰌􏰊􏰒􏰈􏰅
(2) 1Der auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung entfallende AfA-Betrag vermindert sich zeitanteilig für den Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung oder Her- stellung nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet wird; dies gilt auch für die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG. 2Bei Wirtschaftsgütern,die im Laufe des Wirtschaftsjahres in das Betriebs- vermögen eingelegt werden, gilt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG entsprechend.
􏰙􏰅􏰐􏰅􏰉􏰉􏰋􏰌􏰈 􏰔􏰅􏰆 􏰍􏰎􏰍 􏰌􏰒􏰕􏰓 􏰔􏰅􏰆 􏰚􏰋􏰂􏰛􏰋􏰌􏰈􏰉􏰔􏰒􏰋􏰅􏰆
(3) 1Die AfA ist grundsätzlich so zu bemessen, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten nach Ablauf der 􏰜􏰅􏰂􏰆􏰇􏰅􏰜􏰉􏰈􏰅􏰝􏰞􏰓􏰌􏰊􏰇􏰕􏰓􏰅􏰌 􏰚􏰋􏰂􏰛􏰋􏰌􏰈􏰉􏰔􏰒􏰋􏰅􏰆 des Wirtschaftsguts voll abge- setzt sind. 2Bei einem Gebäude gilt Satz 1 nur, wenn die technischen oder wirtschaftlichen Umstände dafür sprechen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) weniger als 33 Jahre (bei Bauantrag, obligatorischem Vertrag vor dem 1.1.2001) bzw. eines anderen Gebäudes weniger als 50 Jahre (bei vor dem 1.1.1925 fertiggestellten Gebäuden weniger als 40 Jahre) beträgt. 3Satz 2 gilt entsprechend bei Mie- tereinbauten und -umbauten, die keine Scheinbestandteile oder Betriebsvorrichtungen sind.
􏰟􏰒􏰓􏰊 􏰔􏰅􏰆 􏰍􏰎􏰍􏰠􏰡􏰅􏰂􏰓􏰘􏰔􏰅
(5) 1Anstelle der AfA in gleichen Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) kann bei 􏰜􏰅􏰠 􏰝􏰅􏰈􏰊􏰇􏰕􏰓􏰅􏰌 􏰟􏰇􏰆􏰂􏰉􏰕􏰓􏰒􏰎􏰂􏰉􏰈􏰢􏰂􏰅􏰆􏰌 􏰔􏰅􏰉 􏰍􏰌􏰊􏰒􏰈􏰅􏰣􏰅􏰆􏰐􏰞􏰈􏰅􏰌􏰉 AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) vorgenommen werden, wenn deren 􏰤􏰅􏰇􏰉􏰂􏰋􏰌􏰈 in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend wesentliche Unterschiede aufweist. 2Vor- aussetzung für AfA nach Maßgabe der Leistung ist, dass der auf das einzelne Wirtschaftsjahr entfallende Umfang der Leistung nachgewiesen wird. 3Der Nachweis kann z.B. bei einer Ma- schine durch ein die Anzahl der Arbeitsvorgänge registrierendes Zählwerk, einen Betriebs- stundenzähler oder bei einem Kraftfahrzeug durch den Kilometerzähler geführt werden.
(6) 1Die 􏰔􏰅􏰈􏰆􏰅􏰉􏰉􏰇􏰣􏰅 􏰍􏰎􏰍* nach § 7 Abs. 5 EStG ist nur mit den in dieser Vorschrift vorge- schriebenen Staffelsätze zulässig. 2Besteht ein Gebäude aus sonstigen selbstständigen Gebäu- deteilen (􏰥 R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 5), sind für die einzelnen Gebäudeteile unterschiedliche AfA-Methoden und AfA-Sätze zulässig.
 * Die degressive AfA für Wohngebäude im Privatvermögen ist bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2005 ausgeschlossen. Für Gebäude ohne Wohnzwecke im Betriebsvermögen gilt als Ausschlussstichtag bereits der 31.12.2001.
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